Die European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) entwickelt im Auftrag der EU-Kommission den freiwilligen Nachhaltigkeitsberichtsstandard für nicht börsennotierte kleine und mittlere Unternehmen (VSME). Ziel ist es, KMU eine standardisierte und vereinfachte Möglichkeit zur Nachhaltigkeitsberichterstattung zu bieten.
Konsultationsphase und eingereichte Stellungnahmen
Von Januar bis Mai 2024 führte die EFRAG eine öffentliche Konsultation zum VSME-Entwurf durch. Zahlreiche Institutionen und Verbände reichten Stellungnahmen ein, darunter:
- Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH): Der ZDH führte einen Feldtest mit 35 Handwerksbetrieben durch und forderte unter anderem den Verzicht auf die doppelte Wesentlichkeitsprüfung sowie die Konzentration auf das Basismodul. Zudem wurde eine kostenfreie digitale Plattform zur Ermittlung der Treibhausgasemissionen (THG-Emissionen) für KMU angeregt. Der Zentralverband Deutsches Baugewerbe (ZDB) brachte sich aktiv in die Stellungnahme des ZDH ein und unterstützte die Forderungen insbesondere im Hinblick auf die spezifischen Anforderungen des Baugewerbes.
- Deutsches Rechnungslegungs Standards Committee (DRSC): Das DRSC beteiligte sich an den Feldtests und reichte Stellungnahmen zu den Standardentwürfen ein, um die Anwendbarkeit und Angemessenheit der Anforderungen für KMU zu prüfen.
- Deutscher Industrie- und Handelskammertag (DIHK): Der DIHK legte am 16. Mai 2024 eine Stellungnahme vor, in der er verschiedene Nachbesserungen für einen praktikablen freiwilligen KMU-Standard anregte.
Wesentliche Änderungsvorschläge
Die Hauptanliegen der eingereichten Stellungnahmen umfassten:
- Vereinfachung der Berichtsstruktur: Reduktion der Komplexität durch Fokussierung auf ein Basismodul und optionale Erweiterungsmodule.
- Verzicht auf doppelte Wesentlichkeitsprüfung: Um den Aufwand für KMU zu minimieren, wurde vorgeschlagen, auf mehrfache Wesentlichkeitsanalysen zu verzichten.
- Bereitstellung digitaler Hilfsmittel: Forderung nach einer kostenfreien digitalen Plattform zur Ermittlung von THG-Emissionen basierend auf Verbrauchsdaten.
- Freiwilligkeit bestimmter Angaben: Vorschlag, die Angabe von Scope-3-Emissionen und anderen komplexen Daten auf freiwilliger Basis zu belassen.
Überarbeiteter Entwurf und weitere Schritte
Die EFRAG hat die eingegangenen Rückmeldungen ausgewertet und den VSME-Entwurf entsprechend angepasst. Wesentliche Änderungen beinhalten den Wegfall der verpflichtenden Wesentlichkeitsanalyse und die Umstrukturierung der Module zur Vereinfachung.
Es wird erwartet, dass die EU-Kommission im Frühjahr 2025 eine weitere Konsultation des überarbeiteten Entwurfs durchführt. Die finale Empfehlung des VSME-Standards soll im Sommer 2025 veröffentlicht werden.
Fazit
Die Anpassungen des VSME-Standards zielen darauf ab, die Nachhaltigkeitsberichterstattung für KMU praktikabler und weniger bürokratisch zu gestalten. Die breite Akzeptanz des Standards wird entscheidend davon abhängen, ob er den Informationsbedarf der Geschäftspartner erfüllt und gleichzeitig die Belastungen für die Unternehmen reduziert.