CSRD-Umsetzung in Deutschland: EU-Kommission mahnt zur Eile
Die Europäische Kommission hat am 26. September 2024 ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland eingeleitet, weil die Richtlinie über die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (Corporate Sustainability Reporting Directive, CSRD) noch nicht vollständig in nationales Recht umgesetzt wurde.
Hintergrund zur CSRD
Die CSRD, die am 5. Januar 2023 in Kraft trat, verpflichtet große Unternehmen und börsennotierte Unternehmen (mit Ausnahme von Kleinstunternehmen), detaillierte Informationen zu Umwelt- und Sozialrisiken sowie zu den Auswirkungen ihrer Geschäftstätigkeit auf Menschen und Umwelt offenzulegen. Ziel ist es, die Nachhaltigkeitsleistung von Unternehmen transparenter zu machen und Anlegern sowie anderen Interessengruppen fundierte Entscheidungsgrundlagen zu bieten.
Die neuen Berichtspflichten gelten für Geschäftsjahre, die ab dem 1. Januar 2024 beginnen. Die Frist zur Umsetzung der Richtlinie in nationales Recht lief am 6. Juli 2024 ab.
Verzögerung in Deutschland
Deutschland hat die Richtlinie bislang nicht vollständig umgesetzt. Zwar liegt ein Regierungsentwurf zur Anpassung der nationalen Gesetzgebung vor, doch dieser befindet sich noch im parlamentarischen Prozess. Im September 2024 wurde der Entwurf im Bundestag beraten und an die zuständigen Ausschüsse, insbesondere den Rechtsausschuss, weitergeleitet. Auch der Bundesrat hat hierzu Stellung genommen.
Die Europäische Kommission hat daher ein Aufforderungsschreiben an Deutschland übermittelt. Die Bundesregierung hat nun zwei Monate Zeit, darauf zu reagieren und die Umsetzung abzuschließen. Falls keine zufriedenstellenden Maßnahmen ergriffen werden, könnte die Kommission eine mit Gründen versehene Stellungnahme übermitteln und gegebenenfalls den Europäischen Gerichtshof anrufen.
Umsetzungsstand in Europa
Am 6. Dezember 2023 setzte Frankreich als erstes europäisches Land die neue Richtlinie in nationales Recht um. Laut dem EU-Rechtsportal EUR-Lex (Richtlinie – 2022/2464 – EN – EUR-Lex) haben inzwischen mehrere europäische Länder die CSRD implementiert. Dazu zählen: Bulgarien, Kroatien, Tschechien, Dänemark, Finnland, Frankreich, Ungarn, Irland, Italien, Liechtenstein, Litauen, Norwegen, Rumänien, Slowakei und Schweden. Allerdings hat die Kommission gegen einige dieser Staaten, wie Schweden und Tschechien, Vertragsverletzungsverfahren wegen Verzögerungen bei der praktischen Anwendung eingeleitet.
Andere Länder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) arbeiten noch daran, ihre nationalen Gesetzgebungen an die Anforderungen der CSRD anzupassen. Dabei zeigen sich Unterschiede in der Herangehensweise und Geschwindigkeit der Umsetzung.
Bedeutung der Umsetzung
Die vollständige und rechtzeitige Umsetzung der CSRD ist entscheidend, um die Nachhaltigkeitsberichterstattung in der EU zu harmonisieren. Ohne diese Anpassung riskieren deutsche Unternehmen, Wettbewerbsnachteile im Binnenmarkt zu erleiden, da fehlende gesetzliche Klarheit Unsicherheiten bei der Berichterstattung schafft. Zudem könnten finanzielle Sanktionen drohen, falls Deutschland seiner Verpflichtung nicht nachkommt.
Dringlichkeit für Deutschland
Die Bundesregierung steht nun unter erheblichem Druck, das Gesetzgebungsverfahren zu beschleunigen. Eine zügige Umsetzung der Richtlinie ist nicht nur erforderlich, um die EU-Vorgaben zu erfüllen und Vertragsverletzungsverfahren zu vermeiden, sondern auch, um die internationale Wettbewerbsfähigkeit deutscher Unternehmen zu sichern. Zusätzlich würde die zeitgerechte Umsetzung das Vertrauen von Anlegern und Interessengruppen in die Nachhaltigkeitsberichterstattung stärken und langfristig zu mehr Transparenz und Nachhaltigkeit in der Wirtschaft beitragen.