Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG), kurz Lieferkettengesetz, gilt seit 2024 für Unternehmen mit mindestens 1.000 Mitarbeitenden. Auch kleinere Firmen wie Ihre können als Zulieferer von Großunternehmen indirekt betroffen sein. Diese müssen nämlich Risikoanalysen durchführen und Präventionsmaßnahmen umsetzen, was ihre Lieferketten betrifft. Zudem vergeben viele Auftraggeber nur noch Aufträge an Unternehmen, die berichtsfähig sind und Nachhaltigkeitsdaten vorlegen können. Wer dies kann, verschafft sich einen klaren Wettbewerbsvorteil.
Wir beraten Sie gerne, welche Sorgfaltspflichten Ihr Unternehmen bereits erfüllt und wo noch Handlungsbedarf besteht.