Die CSRD (Corporate Sustainability Reporting Directive) verpflichtet Unternehmen mit über 250 Mitarbeitenden, einem Umsatz von mehr als 50 Millionen Euro oder einer Bilanzsumme über 25 Millionen Euro, umfassend über Nachhaltigkeitsaspekte zu berichten. Die ESRS (European Sustainability Reporting Standards) sind europäische Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung. Die CSRD legt die Anforderungen und Verpflichtungen für die Berichterstattung fest, während die ESRS einen Rahmen und eine Methodik für die Berichterstattung über Nachhaltigkeitsthemen bieten.
Die CSRD und der ESRS gehen Hand in Hand, um die Nachhaltigkeitsberichterstattung in der Europäischen Union zu verbessern. Sie sind Teil desselben rechtlichen Rahmens, um die Nachhaltigkeitstransparenz von Unternehmen zu fördern und zu fordern.